Montag, 22. November 2021

Deutlicher Anstieg der Kirchenaustritte in den meisten Gemeinden

„Tebartz-Effekt“ auch in der Metropolregion

kirche

 

Rhein-Neckar, 08. November 2013. (red/ms) Nach aktuellen Recherchen der Deutschen Presse Agentur ist die Anzahl der Kirchenaustritte vergangenen Oktober sprunghaft angestiegen. Hauptursache sei laut der ARD die Affäre um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Ist dieser bundesweite Trend auch in unserem Berichterstattungsgebiet festzustellen? Eine deutliche Tendenz nach oben ist zu beobachten. Allerdings nicht überall: Während sich etwa die Anzahl der Austritte in Laudenbach im Monatsvergleich mehr als versechsfacht hat, ist beispielsweise in Heddesheim kein Anstieg festzustellen. [Weiterlesen…]

Fast überall höhere Stimmanteile für die rechtsradikale Partei in Gemeinden mit Asylbewerbern

NPD punktet mit Fremdenfeindlichkeit

Mannheim-NPD Demo-20130827-002-IMG_3229_610

 

Rhein-Neckar, 02. Oktober 2013. (red/ld) Sie schürten Angst vor einer Asylbewerberschwemme und gingen damit auf Stimmenfang – mit Erfolg. In Sinsheim, wo die meisten Asylbewerber im Rhein-Neckar-Kreis zentral untergebracht sind, konnte die rechtsextreme Partei ihr Ergebnis im Vergleich zu 2009 deutlich steigern. Der Stimmenanteil lag hier sogar doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. [Weiterlesen…]

Grüne stärker als im Bundesvergleich

Nordbaden wählt schwarz!

btw 300Heidelberg/Mannheim/Rhein-Neckar, 23. September 2013. (red/aw) Deutschland hat gewählt: Die Union ist stärkste Partei – die FDP ist draußen. Doch wie haben die Wahlkreise in der Metropolregion Rhein-Neckar entschieden? Wir haben für Sie die Übersicht behalten und verglichen. Das Ergebnis zeigt: Nordbaden wählt schwarz! Alle Gewinner und Verlierer in den Wahlkreisen Mannheim, Heidelberg/Weinheim und Rhein-Neckar finden Sie hier. [Weiterlesen…]

Bundestagswahl 2013

CDU auch in Edingen-Neckarhausen stärkste Partei

Edingen-Neckarhausen, 23. September 2013. (red/sw) 80,7 Prozent der Edinger und Neckarhäusener nahmen am Sonntag ihr Wahlrecht wahr und gingen zur Urne. Das ist eine gute Bilanz: Bundesweit lag der Duchschnitt bei 71,5 Prozent. Dr. Karl A. Lamers (CDU) räumt ab und erreicht 43,9 Prozent – Dirk Niebel (FDP) bricht brachial ein.

[Weiterlesen…]

Schluss mit zweifelhaften Gaspreiserhöhungen

Light_my_fire_(2152952690)

Ihre Gasrechnung wird immer teurer? Im Falle von rechtswidrigen Preiserhöhungen können Sie sich Ihr Geld zurückholen. (Foto: CC-BY-SA-2.0, via Wikimedia Commons)

 

Rhein-Neckar, 19. September 2013. (red/aw) Nach dem juristischen Erfolg der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen vor dem Bundes­gerichts­hof steht fest: RWE und andere Gasversorger müssen Hundert­tausenden von Kunden auf unzu­lässige Preis­erhöhungen entfallende Beträge zurück­zahlen – zum Teil über viele Jahre hinweg. Ein Test unter dreißig Anbietern zeigt, dass die Transparenz in dieser Branche aber immer noch nicht ausreichend ist. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat für bereits Geschädigte Tipps veröffentlicht, wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können.  [Weiterlesen…]

Kartellamt startet Vergleichsportal

Alle Preise im Blick: Ab sofort immer billig Tanken?

Spritpreis_156839_quelleADAC

Ab sofort alle Preise im Blick: Per App, PC oder Navigationsgerät die günstigste Tankstellen finden. (Foto: ADAC)

 

Rhein-Neckar, 18. September 2013. (red/aw) Vor knapp einer Woche ging die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe mit vier Verbraucher-Informationsdiensten online. Das Ziel: Mehr Transparenz. Verbraucher können ab sofort also die Preise zwischen den Tankstellen in ganz Deutschland vergleichen und gezielt die preisgünstigsten Anbieter auswählen. Auch in der Metropolregion Rhein-Neckar. [Weiterlesen…]

Leserbefragung für die Fachhochschule Ansbach

Wir bitten um Ihre Mithilfe

Rhein-Neckar, 10. April 2013. (red/cm) Was wäre Deutschland ohne Forschung, was Baden-Württemberg? Forschung und Entwicklung, Innovation und Experimentierfreude machen das „Made in Germany“ aus. Das gilt nicht nur für Industriegüter, sondern auch für intellektuelle Leistungen. Unser Mitarbeiter Christian Mühlbauer studiert an der Fachhochschule Ansbach „Ressortjournalismus“. Für seine Bachelorarbeit bietet er unsere Leserinnen und Leser um Mithilfe. Mit einem Fragebogen untersucht er verschiedene Aspekte der Nutzung von so genannten „hyperlokalen Angeboten“, als journalistische Angebote, die kleinteilig im Lokalen vor Ort gemacht werden. [Weiterlesen…]

Hessische Polizei warnt vor falschen Gebührenbescheiden

Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ

Rhein-Neckar/Gießen, 28. März 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefälschten Schreiben im Namen der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die Empfänger aufgefordert, den quartalsmäßig fälligen Beitrag zu überweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen…]

Eine Studie gibt Einblick, welche Bürger protestieren und Beteiligung verlangen

Zeit, Wissen und eine gut gefüllte Kriegskasse

Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Breitwiesen bei der Übergabe von mehr als 5.000 Überschriften. Der Lohn: Der Bürgerentscheid am 22. September 2013. Ganz links: OB Bernhard, Mitte: Fritz Pfrang.

 

Weinheim/Heddesheim/Ilvesheim/Ladenburg/Rhein-Neckar, 07. März 2013. (red/zef/tegernseerstimme.de) Egal, ob die aktuellen Debatte um den Neubau der Neckarbrücke an der L597 oder die Proteste gegen den Bau eines Logistiklagers der Firma Pfenning in Heddesheim oder die Auseinandersetzung um die Weinheimer Breitwiesen. Schaut man sich die Veränderungen der letzten Jahre in der Lokalpolitik an, wird eines offensichtlich: Es gibt vermehrt Protest. Die spannende Frage, die sich dahinter verbirgt: Wer sind die Bürger, die protestieren und was bezwecken sie? [Weiterlesen…]

Erste-Hilfe-Apps im Test - auch lokal

Helfen – ja, aber mit dem Smartphone?

Unser Testsieger: Die Erste-Hilfe-App des Samariterbund Österreich

 

Rhein-Neckar, 01. März 2013. (red/jkr) Ob Verkehrsunfall, verschluckte Erdnuss oder Herzinfarkt – urplötzlich muss man Ersthelfer sein. Und dann? 73 Prozent der Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen. Nicht unberechtigt, denn nur 3,5 Prozent der Befragten konnten die richtige Reihenfolge der zu treffenden Maßnahmen an einem Unfallort nennen. Können Erste-Hilfe-Apps im Notfall helfen? Wir haben einige unter die Lupe genommen.

Von Johanna Katharina Reichel

Wer hat nicht schon einmal auf der Autobahn im Stau gestanden, weil ein Unfall passiert ist? Wer hat nicht schon einmal im Freundes- oder Bekanntenkreis von einem Herzinfarkt gehört? Wer hat nicht als Kind irgendetwas angestellt, was ihn oder sie in Gefahr brachte?

Jedem von uns kann früher oder später in eine Situation kommen, in der wir als Ersthelfer gefragt sind. Doch liegt bei rund 40 Prozent der Erste-Hilfe-Kurs schon über zehn Jahre zurück. Das ergab eine Studie des Samariterbunds Österreich. Viele Rettungsorganisationen haben daher so genannte “Erste-Hilfe-Apps” rausgebracht, die den Laien zur Ersthilfe ermutigen sollen. [Weiterlesen…]

Nur wenigen Kommunen bleiben Erhöhungen erspart

Rundfunkgebühren-Wucher für Städte und Gemeinden in der Metropolregion

 

Rhein-Neckar, 25. Januar 2013. (red/aw) Auch Kommunen fordern jetzt Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag. Seit dem 1. Januar 2013 werden die Gebühren einer Gemeinde oder Stadt nicht länger anhand der Geräteanzahl berechnet, sondern nach der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten, unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge. Eine Berechnungsgrundlage die für viele Kommunen zu Kostensteigerungen führt. Die Stadt Mannheim rechnet mit einem zusätzlichen Mehraufwand von 3.000 Euro pro Monat. Städte- und Gemeinde-Verbände haben sich eingeschaltet.

Von Alexandra Weichbrodt

Aufreger Rundfunkbeitrag: Neben der “normalen” Bevölkerung, kritisieren jetzt auch die Gemeinden und Städte des Landes die neue Rundfunkgebühr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Seit der Reform muss jeder zahlen, ob er die Sender nutzt oder nicht. Während aber in Privathaushalten pro Wohnung ein Beitrag anfällt, müssen die Kommunen ihre Beiträge jetzt nach Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge berechnen und bezahlen.

Eine Gemeinde oder Stadt, die viele Betriebstätten wie Bürgerbüros und Standesämter oder einen großen Fuhrpark unterhält, muss also ab diesem Jahr mit Mehrausgaben rechnen. Das befürchten auch der Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) sowie der Deutsche Städtetag: Die Reform der bisherigen Rundfunkgebühr führe zu einer „deutlichen Mehrbelastung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Für die Mehrausgaben muss der Bürger als Steuerzahler erneut herhalten.

Gegenwehr garantiert

Da bleibt es nicht aus, dass die Kommunen sich wehren. Dafür einsetzen werden sich auch der DSTGB und der Deutsche Städtetag. Angesichts eines möglichen Kostenanstiegs von bis zu 400 Prozent, fordern die Verbände, das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln, um eine gerechtere Lösung zu finden.

Ihrer Ansicht nach benachteiligen die Neuregelungen besonders die bürgernahen Kommunen: Je dezentraler eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert ist, desto mehr Betriebsstätten und Dienststellen habe sie. Und daran bemesse sich ja nun die neue Gebühr. Die Folgen: Drastische Kostensteigerungen.

Eine Bewertungsgrundlage, die auch viele Gemeinde- und Stadtkassen in der Metropolregion zukünftig mehr belasten wird. So bestätigt uns der Ladenburger Bürgermeister Rainer Ziegler, dass die Rundfunkgebühr für die Gemeinde Ladenburg bisher bei etwa 2.000 Euro im Monat lag, in Zukunft aber deutlich teurer erwartet wird.

Man habe derzeit hinsichtlich der Höhe jedoch noch Klärungsbedarf mit der Gebühreneinzugsbehörde und warte auf Antwort auf die gestellten Anfragen. Die Gemeinde stehe außerdem mit den kommunalen Landesverbänden DSTGB und dem Deutschen Städtetag in Verbindung.

Über Maßnahmen werden wir gegebenenfalls nach Beendigung der noch laufenden Verhandlungen und nach Abstimmung mit den Verbänden nachdenken,

so Bürgermeister Ziegler.

Ähnlich die Erwartungen in der Gemeinde Hirschberg. Hier erwartet die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung von 1.655 Euro auf 1.940 Euro monatlich. Eine Steigerung von 17 Prozent mehr für den Rundfunkbeitrag.

Beitrag der Stadt Mannheim verdoppelt sich

Hart trifft es auch die Stadt Mannheim. Der bisherige Betrag von 2.700 Euro monatlicher Gebühr, wird nach Schätzungen der Stadtverwaltung um 3.000 Euro zusätzlich ansteigen, also 5.700 Euro im Monat, was einer Steigerung von rund 210 Prozent entspricht. Sicher sei man noch nicht, der erste Gebührenbescheid noch auf sich warten lasse. Einsparungsmöglichkeiten sieht die Stadt allerdings keine:

Organisationseinheiten, welche dem gleichen Zweck dienen, können sofern diese sich in einen Gebäude befinden, zu einer Betriebsstätte zusammengefasst werden. So könnten z.B. Gebühren gespart werden. Diese und viele andere Einsparmöglichkeiten hat die Stadt Mannheim ausgeschöpft.

Auch die Stadt Mannheim steht in engem Kontakt mit dem Städtetag Baden-Württemberg, der in der Angelegenheit bereits aktiv geworden ist.

Besser weg kommt da die Stadtkasse im hessischen Viernheim. Mit einer bisherigen vierteljährlichen Rundfunkgebühr von 315,24 Euro ist die Stadt relativ günstig dabei. In Zukunft werden es aber wohl trotzdem über 400 Euro Mehrkosten im Jahr, dank einer neu berechneten Rundfunkgebühr von geschätzten 419,45 Euro pro Quartal.

Weniger Gebühren bleiben die Ausnahme

In Heddesheim hat man schon Gewissheit. Die Gemeinde hat bereits die erste Rundfunkbeitragsrechnung erhalten und kommt günstiger weg als vor der Reform:

In der Abrechnung wurde deutlich, dass der monatliche Beitrag für die Gemeinde im Vergleich zum alten Modell leicht gesunken ist.

Da wird Heddesheim aber wohl eine Ausnahme sein. Obwohl die Gemeinde mit rund 11.5000 Einwohner so groß ist wie die benachbarte Stadt Ladenburg, unterscheiden sich die Rundfunkgebühren erheblich. Grund dafür ist die Anzahl der Betriebsstätten. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten.

So muss Heddesheim mit insgesamt nur drei Schulen einen deutlich kleineren Beitrag leisten, als Ladenburg mit neun Schulen. Anträge auf einer Befreiung solcher Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden derzeit vielerorts noch geprüft und lassen ein endgültiges Ergebniss offen.

Definition „Betriebsstätte“ gibt Anlass zur Diskussion

In Sachen Betriebsstätten-Definition gibt es ohnhin noch erheblichen Klärungsbedarf. Viele der Gemeinden, befinden sich auch deshalb noch in Verhandlungen mit der Gebühreneinzugszentrale. Nach Auffassung dieser ist beispielsweise die Volkshochschule (VHS) eine eigene Betriebsstätte, viele Kommunen sehen das allerdings anders, insbesondere wenn diese im Rathaus untergebracht ist.

Der Vater des neuen Modells, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt seine Idee im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung trotzdem:

Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen.

Wie sich dieses Finanzierungssystem aber für Kommunen oder auch Unternehmen auswirkt, wurde wohl nicht ausreichend ausgewertet. Denn neben den Städten und Gemeinden nutzen auch die Unternehmer in Deutschland den Stimmungsschwung.

Grund dafür sind ebenfalls horrende Neuberechnungen des Rundfunkbeitrags. So soll die Drogeriekette dm etwa 270 Prozent mehr Gebühren zahlen als noch 2012. Der Einzehlhändler Rewe fürchtet gar eine Steigerung um 500 Prozent. Die Drogeriekette Rossmann droht aufgrund der Kostenexplosion sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Schwetzingen und Heidelberg haben noch keinen Überblick

Es wird sich zeigen, ob die Rundfunkkommission gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal eine Nachjustierung der Gebührenberechnung für Städte und Gemeinden vornehmen. Fest steht, es wird einige Kommunen geben, die mit einem deutlichen Loch in ihrer Haushaltskasse aus der Gebührenreform herausgehen.

Einige Städte in der Metropolregion lassen die womöglich „teure Überraschung“ der Rundfunkgebührenreform aber auch einfach auf sich zu kommen. Manche haben sich noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt, so auch die Stadt Schwetzingen. Hier warte man mit Prognosen bis der erste Gebührenbescheid eintrifft. Die Berechnungsgrundlage sei derzeit einfach noch zu unklar, um Zahlen zu nennen. In Ludwigshafen weiß man nichts genaues, weil die frühere GEZ-Gebühr dezentral aus den Budgets der Verwaltungsbereiche gezahlt worden ist.

Ähnlich ist es in Heidelberg. Das Problem hier: Es fehlt der Überblick. Die Betriebsstättten hatten bisher eigenständig mit der Gebührenzentrale abgerechnet.

Derzeit hat aber noch niemand bei der Stadtverwaltung alle Einzelposten zusammengestellt, um zu errechnen wie hoch der neue Gesamtbetrag ausfallen könnte,

erklärte Dr. Bert-Olaf Rieck vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg.

 

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Pflichten für Güterhändler gesetzlich verschärft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum „IM Makler“

Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv über das Geldwäschegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das Geldwäschebekämpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention” verschärft. Davon betroffen sind „Güterhandler“ wie Steuerberater, Anwälte, Treuhänder und auch Immobilienmakler. Mit fragwürdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterstützen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu kämpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt „ausspionieren“.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frühen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer „nicht normal“ verhalten haben.

Baden-Württemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht für Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-Büros verstärkt überprüft, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollständigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.

Zahl der Kinder und Jugendlichen im Wahlkreis Weinheim aber rückläufig

Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stärksten zu – auch bei den Kindern

Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.

 

Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. März 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen für die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach führt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.

Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.

Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurückgegangen.

Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rückläufig.

Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Überblick:

Gemeinde Kinder Gesamt
01. Ilvesheim 236 703
02. Dossenheim 107 499
03. Hirschberg 52 134
04. Edingen-Neckarhausen 19 252
05. Heddesheim -64 65
06. Hemsbach -54 60
07. Schriesheim -34 53
08. Ladenburg -24 40
09. Laudenbach -72 -59
10. Weinheim -271 -10

Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder für die Gemeinden durch Zuschüsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man Zuzüge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.

Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils große Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.

Scheunenbrand: Vermutlich defekte Schaltanlage – „optimale Einsatzbedingungen“ bei der „Spritzparty“

scheunenbrand_heddesheim_069

Heddesheim, 16. April 2011. (red) Die Brandursache für den Scheunenbrand war laut Polizeipräsidium ein defekter Schaltkasten. Bei den Löscharbeiten kamen 149 Feuerwehrkräfte zum Einsatz. Der Einsatz war erfolgreich – trotzdem bleiben Fragen.

Von Hardy Prothmann

Die Ermittler der Polizei gehen als Brandursache von einem defekten elektrischen Schaltkasten aus. Die „Luftzufuhr“ und das gut brennbare Material hätten dann ihren Teil dazu beigetragen, dass es zu einem Großfeuer und dem Totalverlust der Scheune gekommen sei.

Doch es bleiben Fragen: Immerhin waren in dieser Scheue ausländische Erntehelfer untergebracht. Was, wenn das Feuer einige Wochen später ausgebrochen wäre und vielleicht zunächst unbemerkt mitten in der Nacht? Es hätte zu einer schlimmen Katastrophe kommen können.

Irgendwie ist niemand für die Frage zuständig, wer denn einen ausreichenden Brandschutz kontrolliert? Weder die Polizei noch die Feuerwehr tun dies. Kontrollen solcher Unterkünfte schauen oft nur nach hygienischen Verhältnissen, nicht aber auf die Sicherheit. Das sind unhaltbare Zustände. Überall wird auf Arbeitssicherheit geachtet – diese Sorgfalt gilt offensichtlich nicht für Saisonarbeiter.

Immerhin, das Wohnhaus konnte „gehalten“ werden. Aber mit welchem Einsatz? Drei Drehleitern und 149 Feuerwehrleute waren an diesem Sonntag im Einsatz. Muss man da nicht die Frage stellen, wieviele Einsatzkräfte und Fahrzeuge man braucht, wenn man was „Großes“ brennt?

Für Axel Schuh, stellvertretender Kreisbrandmeister, ist das keine Frage: „Wir hatten optimale Bedingungen und konnten aus dem vollen schöpfen.“

Aus Feuerwehrkreisen wurden uns andere Aussagen zugetragen: „Die haben ne Spritzparty gefeiert. Schließlich muss man den Leuten ja auch mal was bieten und so konnte jeder mal ran.“ Heißt: Ein solcher Brandeinsatz ist selten geworden und zur Motivation der freiwilligen Feuerwehrleute nutzte man die Gelegenheit, um mal richtig „Action“ zu haben. Und die drei Drehleitern hätten „Ballett“ getanzt.

Axel Schuh rechnet anders: „Das ist relativ. Klar hätte man das auch mit der Hälfte geschafft – dann hätte es halt nicht drei, sondern fünf oder sechs Stunden gedauert. Wir konnten die Kräfte schonen. Durch die drei Leitern mussten wir nicht umsetzen.“

Und er rechnet vor, dass ein Atemschutzgerätträger nach 20 bis 30 Minuten „fertig“ sei. Trotzdem kommt auch er nur auf 50-60 Mann – erklärt die deutliche Überzahl aber wieder mit der Beschleunigung des Einsatzes.

Und was, wenn es zeitgleich woanders gebrannt hätte, wären dann noch genug Kapazitäten frei gewesen? Die nächsten Drehleitern sind in Ilvesheim (18 Meter), Edingen („schon öfter Schwierigkeiten gemacht“) und Weinheim (Freundenberg Werksfeuerwehr): „Es bestand zu keiner Zeit eine Reservelücke“, heißt die lapidare Antwort.

Und der Einsatz war billig: Da Sonntag war, müssen keine Arbeitsausfälle an Unternehmen gezahlt werden. Und natürlich hatten viele Feuerwehrleute Zeit.

Ebenfalls hinter vorgehaltener Hand sagen Feuerwehrleute: „Unter der Woche am Vormittag wäre das mit „Sicherheit“ ganz anders abgelaufen.“

Wahlanalyse: Grün-Rot kommt im Wahlkreis Weinheim auf 51,83 Prozent

Guten Tag!

Rhein-Neckar/Weinheim, 28. März 2011. (red) Georg Wacker (CDU) hat mit 35 Prozent das Direktmandat für den Wahlkreis Weinheim (39) gewonnen. Allerdings mit einem überdurchschnittlich hohen Verlust von -7,6 Prozentpunkten (Land: -5,2). Deswegen heißt der zweite und eigentliche Sieger Uli Sckerl. Er holt +13,8 Prozentpunkte und kommt auf 26,4 Prozent (Land: 24,2). Bündnis90/Die Grünen ziehen an der SPD vorbei und sind nun zweitstärkte Kraft im Wahlkreis. Die FDP liegt mit 5,6 Prozent leicht über dem Landesschnitt (5,3).

Von Hardy Prothmann

Jeder kann versuchen, sich die Zahlen schön zu reden. Aber nur einer hat einen Grund dafür: Uli Sckerl. Er gewinnt im Vergleich zum Landesdurchschnitt (24,2 Prozent) sogar noch mehr Stimmen und liegt mit 2,2 Prozentpunkten vorne (26,4 Prozent). Bündnis90/Die Grünen sind die zweitstärkste Kraft im Land und auch im Wahlkreis Weinheim geworden.

Die Grünen haben die Wähler mobilisiert

Insgesamt sind 72.888 Wählerinnen und Wähler an die Urnen gegangen. 12.559 mehr als 2006. Die Wahlbeteiligung ist von 57,5 Prozent auf 68,4 Prozent gestiegen.

Bündnis90/Die Grünen profitieren fast alleine mit 11.477 zusätzlichen Stimmen von der deutlich höheren Wahlbeteiligung. Sie holen die Menschen ab. Eines der Top-Themen ist sicherlich Fukushima. Das andere der Vertrauensverlust in die CDU/FDP-Regierung. Wieder andere Bildung und Infrastruktur.

Sensationelles Ergebnis für Uli Sckerl

Uli Sckerl gewinnt für Bündnis90/Die Grünen zwischen 8,7 Prozent (Laudenbach) und 18,7 Prozent (Dossenheim) hinzu. Ein sensationelles Ergebnis.

Wie zu erwarten, hat der CDU-Kandidat Georg Wacker trotzdem das Direktmandat gewonnen. Ob er sich aber darüber freuen kann? Er verliert zwar nur 120 Stimmen (23.136), im prozentualen Vergleich aber mit -7,6 Prozent überdurchschnittlich und ist in einem Monat seinen Job als Staatssekretär los. Während die CDU vor der Wahl in allen Kommunen bei 40 Prozent plus lag (außer Edingen-Neckarhausen mit 39,7 Prozent), hat sie nun alle Kommunen „verloren“ – in keiner einzigen steht noch annähernd eine 4 vorne. Stärkte Gemeinde ist Laudenbach mit 38,1 Prozent.

Georg Wacker nimmt auf der Oppositionbank Platz

Dann darf er wie die anderen 59 CDU-Abgeordneten Platz auf der Oppositionsbank Platz nehmen. Nach fast 58 Jahren Dauerregierung hat die CDU die Macht in Baden-Württemberg verloren. Angesichts der hohen Wahlbeteiligung wiegt der geringe Stimmverlust trotzdem schwer. Herr Wacker konnte überhaupt nicht davon profitieren.

Er als Kandidat und die CDU haben ihr Stimmpotenziel vollständig ausgeschöpft. Da gibt es kein vertun – die CDU-Wähler sind geschlossen zur Wahl gegangen. Die mobilisierten Wähler haben Bündnis90/Die Grünen mit 26,37 Prozent und SPD mit 25,46 Prozent die absolute Mehrheit im Wahlkreis mit 51,83 Prozent verschafft. Demgegenüber kommen CDU mit 35 Prozent und FDP mit 5,58 Prozent nur auf 40,58 Prozent.

Auch Gerhard Kleinböck behält sein Mandat

Auch Gerhard Kleinböck gewinnt sein Mandat über das Zweitmandat. Im Vergleich zum Landesschnitt holt er sogar 2,4 Prozentpunkte mehr (25,5 Prozent). Mit Sckerl zusammen gehört er der künftigen Regierungskoalition an.

Aber kann Herr Kleinböck zufrieden sein? Prozentwerte sind immer „Vergleichswerte“. Er kann sich über zusätzliche 2.129 Stimmen (18.284) im Vergleich zur Wahl 2006 freuen. Hier hat er sich also verbessert und ebenfalls von der höheren Wahlbeteiligung profitiert. Im prozentualen Vergleich hat er aber durch die enormen Stimmgewinne der Grünen in neun Kommunen von -0,4 bis -3 Prozentpunkte Stimmen verloren. Nur in Schriesheim bleibt es bei 22 Prozent.

Und in vier Kommunen sind die Grünen nun statt der SPD die zweitstärkste Partei. In Ladenburg und Edingen-Neckarhausen liegen sie nur einen Prozentpunkt oder weniger hier der SPD.

Birgit Arnold ist draußen

Die FDP-Kandidatin Dr. Birgit Arnold verliert 2.042 Stimmen (4.009/6.051) und mit 5,6 Prozent (Land: 5,3 Prozent) auch ihr Mandat und hat gar keinen Grund zur Freude.

Die Linke musste Verluste hinnehmen und kommt nur noch auf 2,8 Prozent. Die Piraten landen einen Achtungserfolg mit 2,3 Prozent.

Der Wahlkreis Weinheim wird künftig also nur noch von drei Abgeordneten vertreten, zwei sind Mitglieder der künftigen Regierungskoalition.

Die Grünen gewinnen in jeder Kommune. Durchgehende Verluste für die CDU im Wahlkreis. Ebenso für die FDP. Die SPD bleibt nur in Dossenheim stabil. Grafik: Rheinneckarblog.de, Quelle: Statistisches Landesamt

 

Analyse zur Landtagswahl: Die Farbenlehre der Kommunen im Wahlkreis Weinheim (39)


Guten Tag!

Rhein-Neckar/Weinheim, 25. März 2011. Geht es nach „The Trend is your friend“ – sieht es für die SPD im Wahlkreis Weinheim (39) schlimm aus. Die Grünen dürfen sich wie die FDP über weitere Zuwächse freuen und die CDU kann sich ausruhen. Doch das wird nicht so sein. Die Landtagswahl 2011 ist selten spannend und offen. Wir geben einen Überblick über die vergangene Wahl und was man daraus für die Zukunft die Wahl am Sonntag schließen kann.

Bei der Landtagswahl 2006 war die CDU ist mit 42,6 Prozent (+/-0) stärkste Partei. Die SPD holte nur noch 27,2 Prozent (-10,7). Drittstärkste Partei sind Bündnis90/Die Grünen mit 12,6 Prozent (+4,4). Dann folgt die FDP mit 10,2 Prozent (+2,8).

Der Überblick aus Sicht der Parteien:

CDU
Schriesheim ist die „neue“ CDU-Hochburg. 45,9 Prozent (+1,2) schaffte die Partei hier als bestes Gesamtergebnis. Danach folgt Laudenbach mit 45,6 Prozent, aber -2,3 Prozentpunkten Verlust. Edingen-Neckarhausen ist die einzige Gemeinde, wo die CDU nicht über 40 Prozent kommt: Trotz Zuwachs sind es nur 39,7 Prozent (+2,3).

SPD
In Ilvesheim hat die SPD das beste Ergebnis: 32,9 Prozent (-11,5). Danach folgt Heddesheim mit 31,8 Prozent (-8,3). Zusammen mit Laudenbach (-9,4) sind das die einzigen Gemeinden, in denen die SPD bei der vergangenen Wahl weniger als 10 Prozentpunkte verliert.

Bündnis90/Die Grünen
Dossenheim ist die Grünen-Hochburg. 18,7 Prozent (+4,9) holt die Partei hier. Gefolgt von Schriesheim mit 15,7 Prozent (+5,4) und Ladenburg mit 14,3 Prozent, wo die Grünen mit +6,3 Prozentpunkten am meisten zulegen.

FDP
In Hirschberg ist die FDP am erfolgreichsten. Auf 13,2 Prozent (+4) folgt Schriesheim mit 12,2 (+5,3), wo sie am meisten zulegt. Schwächste Gemeinde ist Laudenbach mit 7,8 Prozent, wo sich die FDP hier um 2,8 Prozentpunkte verbessert hat. Nur in Edingen-Neckarhausen verliert die FDP 0,7 Prozentpunkte, bleibt aber mit 11,5 Prozent über dem Durchschnitt von 10,2 Prozent im Wahlkreis.

Wollen Sie wissen, wie Sie wählen "sollten"? Machen Sie den Test mit dem Wahl-o-mat der Landeszentrale für politissche Bildung.

Klarer Verlierer der Landtagswahl 2006 war die SPD, die in Dossenheim (22,3), Hirschberg (22,7) und Schriesheim (22) nur noch knapp über der 20 Prozentmarke liegt.

Die Grünen legten im Vergleich am meisten zu und können in Dosssenheim (18,7), Hirschberg (14,2), Ladenburg (14,3) und Schriesheim (15,7) hingegen hoffen, die 20 Prozentmarke zu erreichen oder zu überwinden.

Die FDP hat zwar nach den Grünen als einzige Partei hinzugewonnen, aber angesichts der Wahlumfragen muss sie Verluste fürchten. Besonders in Ilvesheim (7,9) konnte sie nur leicht mit 1,3 Prozentpunkten zulegen, in Laudenbach hatte sie zwar das Durchschnittsplus von 2,8 Prozentpunkten erreicht, bleibt aber hier am schwächsten. Die einzige Kommune, in der die FDP (9,2) knapp vor den Grünen (9,0) liegt, ist Heddesheim.

Die CDU hat in sechs der zehn Kommunen verloren – kein gutes Omen für die bevorstehende Wahl. Zwar sind die Verluste mit -2,3 Prozentpunkten in Laudenbach bis -0,1 Prozentpunkte in Weinheim vergleichsweise niedrig, aber unterm Strich hat die Partei mit insgesamt -3.200 Stimmen nur Glück gehabt, das Ergebnis von 2001 halten zu können.

Das „Glück“ lag damals an den verlorenen Stimmen und der geringen Wahlbeteiligung. Die damalige WASG (3,8) (heute mit PDS zu Die Linke fusioniert) hatte zusammen mit den Grauen (1,4) insgesamt 5,2 Prozent der Stimmen auf sich gezogen, die für die anderen Partein „verloren“ waren. Die Grauen sind seit 2008 aufgelöst.

Traditionell sind CDU-Wähler bislang immer noch „pflichtbewusster“ beim Wahlgang. Das wirft auch ein anderes Licht auf die leichten Verluste – trotz der Wahldisziplin hat die CDU bereits 2006 „verloren“.

Folgt man den Umfragen zu Gesamtwahl, könnte der CDU-Kandidat Georg Wacker fünf bis sieben Prozent verlieren, bleibt aber als Gewinner des Direktmandats im Parlament. Die FDP-Kandidatin Birgit Arnold könnte knapp sechs Prozent verlieren – ihr erneuter Einzug ins Parlament wäre damit gefährdet.

Gerhard Kleinböck würde demnach ebenfalls nochmals rund drei Prozent verlieren, dürfte aber wieder ins Parlament einziehen.

Der „Wahlsieger“ dürfte Uli Sckerl werden – geht es nach den Umfragen. Er würde große Teile der Verluste der anderen einsammeln und könnte es nahe oder sogar über 20 Prozent schaffen.

Die prognostizierten Wahlergebnisse wären damit nicht nur im Land, sondern auch im Wahlkreis Weinheim eine Sensation.

Doch das sind alles „Annahmen“ vor der Wahl. Nach der Wahl ist am Sonntag, ab 18:00 Uhr – dann wird ausgezählt. 😉